Die britische Umweltbehörde hat ihren langjährigen Leitfaden H4 zur Geruchsbekämpfung, der zuletzt 2009 aktualisiert wurde, durch einen neuen GOV.UK-Leitfaden mit dem Titel "Odour management: comply with your environmental permit" (Geruchsmanagement: Halten Sie sich an Ihre Umweltgenehmigung) ersetzt. Mit dieser Änderung werden viele der zuvor detaillierten technischen Vorschriften des Leitfadens H4 gestrichen und die Regulierung auf den Nachweis der Einhaltung der besten verfügbaren Techniken (BAT) und geeigneter Maßnahmen ausgerichtet. Darüber hinaus wurden die Geruchsgrenzwerte abgeschafft.
Das(inzwischen zurückgezogene) H4-Dokument enthielt umfangreiche technische Anleitungen, einschließlich vergleichender Geruchsbewertungsansätze, strukturierter Tests und empfohlener Modellierungsverfahren. Der erste horizontale H4-Leitfaden für Gerüche wurde 2002 veröffentlicht und enthielt die ersten im Vereinigten Königreich festgelegten Geruchsgrenzwerte. Im Jahr 2009 wurde dieser Leitfaden aktualisiert, doch die auf den Perzentilen 98 basierenden Geruchsgrenzwerte blieben unangetastet. Sechzehn Jahre später ist die Agentur zu dem Schluss gekommen, dass das H4-Format nicht mehr zeitgemäß ist, und hat es durch einen neuen Online-Leitfaden ersetzt, der kürzer (hier kein PDF) und prinzipienorientierter ist.
Durch die Reduzierung des Leitfadens von 46 Seiten auf sechs prägnante, webbasierte Abschnitte mit deutlich weniger Details ist der Text nun offener für Interpretationen und weniger präskriptiv. Eine der bemerkenswertesten Streichungen ist das Fehlen expliziter Geruchsgrenzwerte im neuen Material; während der vorherige Leitfaden H4 beispielhafte Grenzwerte und strukturierte Geruchsgrenzwerte auf der Grundlage von hedonischen Tönen erörterte, legt der aktuelle Leitfaden den Schwerpunkt darauf, ob ein Betreiber sektorale BVT oder andere geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Geruchsbelästigung einsetzt, anstatt feste numerische Ziele zu erfüllen.
Ausbreitungsmodelle und Schnüffeltests (nicht zu verwechseln mit der dynamischen Geruchsprüfung), die beide im alten H4-Konzept als Standardbewertungsinstrumente sehr detailliert beschrieben wurden, werden nun heruntergespielt. Die Modellierung wird nur noch als eines von mehreren optionalen Instrumenten erwähnt, und Schnüffelbewertungen vor Ort werden nicht mehr als Instrument vorgestellt, da der neuere Rahmen praktische Managementmaßnahmen und reale Nachweise in den Vordergrund stellt.
Die Agentur hat auch einen klareren dreiteiligen Test/Kriterien für die Bestimmung einer Geruchsverschmutzungskategorie eingeführt; diese Kategorisierung ist der operative Maßstab, der bei der Durchsetzung und der Überprüfung der Einhaltung von Genehmigungen verwendet wird, und sie stellt die Einschätzung der Sachbearbeiter über Häufigkeit, Anstößigkeit und Exposition in den Mittelpunkt der Entscheidungen.
Die Bearbeitung von Beschwerden hat deutlich an Bedeutung gewonnen: Der neue Leitfaden sieht Verfahren für die Erfassung, Untersuchung und Beantwortung von Geruchsbeschwerden vor und verweist die Öffentlichkeit auf ein neues Online-Formular, mit dem Gerüche direkt an die Agentur gemeldet werden können. Dieser beschwerdezentrierte Ansatz kommt der Durchsetzung zugute, wenn bereits Beschwerden vorliegen, ist aber weniger nützlich für künftige, neue Entwicklungen, bei denen es naturgemäß keine Beschwerdegeschichte gibt.
Für Betreiber und Antragsteller ist die praktische Konsequenz einfach: Die Einhaltung der Vorschriften erfolgt nun in erster Linie auf der Grundlage der sektorspezifischen BVT/angemessenen Maßnahmen und eines Geruchsmanagementplans (OMP), während Modellierung, Schnüffeluntersuchungen und numerische Schwellenwerte eher optionale Nachweise als obligatorische Kästchen zum Ankreuzen sind. Eine Überprüfung der sektorspezifischen BVT-Leitlinien und strenge Beschwerdeverfahren werden empfohlen.
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